Förderprogramme

Staatliche Zuschüsse für Pelletheizsysteme

Bund und Länder unterstützen den Umstieg auf Erneuerbare Energien – auch bei der Wärmeversorgung. Doch bei den vielen Förderprogrammen kann man schnell den Überblick verlieren. Welche Zuschüsse gibt es? Und welche passen zu Ihrem Vorhaben? Erfahren Sie hier, welche Programme für Sie in Frage kommen und wie Sie bis zu 70 Prozent Zuschuss beim Heizungstausch erhalten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Förderung verständlich und kompakt

Förderfibel Cover

Förderfibel

Die Förderfibel bietet einen Leitfaden durch den Förderdschungel und gibt verständliche Antworten auf alle Fragen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten für Pellet- und Holzfeuerungen. Für Fachleute gibt es die ausführlichere Förderfibel Plus (nach Login).

Förderfibel Cover

Flyer zur Förderung

Der Flyer „Mehr Karma. Mehr Cash.“ liefert die wichtigsten Informationen zur Förderung auf einen Blick.

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen

Förderung beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden

Gebäudeeigentümer, die sich für den Einbau einer Holzheizungsanlage in ein Bestandsgebäude entscheiden, können die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen. Das gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Die Zuschüsse werden in der Regel als direkter Investitionszuschuss ausgezahlt. Es ist aber auch möglich, für die Finanzierung ergänzend einen Kredit der KfW bei der Hausbank zu beantragen. Dabei gibt es eine Zinsvergünstigung für Antragsteller mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro. Informationen zur Antragstellung finden Sie bei der KfW.

 

Förderfähige Holzheizungsanlagen

Förderfähig sind automatisch beschickte Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzvergaserkessel, Pelletkaminöfen mit Wassertasche sowie Kombikessel, die sowohl Pellets und Scheitholz oder Hackschnitzel und Scheitholz einsetzen – jeweils mit einer Nennwärmeleistung ab 5 kW. Gefördert werden alle Anlagen, die in der Liste förderfähiger Holzheizungsanlagen des BAFA aufgeführt sind.

 

Fördersätze


In der BEG gelten die folgenden Fördersätze und Boni:

  • 30 % Grundförderung
     
  • 30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro.
     
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Wohneigentümer beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Holzheizung und Kombination der neuen Holzheizungsanlage mit einer bestehenden oder neuen Warmwasseranlage, die bilanziell mindestens den Warmwasserbedarf decken muss. Dies kann eine Solarthermieanlage, eine PV-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder eine Wärmepumpe (auch Warmwasser-Wärmepumpe) sein.
     
  • 70 % Höchstfördersatz bei Kombination von Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus.
     
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag für die Installation einer Holzheizungsanlage, die höchstens 2,5 mg Staub pro m³ Abluft emittiert. Dieser Zuschlag kommt unabhängig vom Fördersatz hinzu.


Der Fördersatz wird immer auf die förderfähigen Kosten bezogen (Bruttokosten einschließlich MwSt).

 

 

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten umfassen alle notwendigen Maßnahmen für die Vorbereitung und Umsetzung des Heizungseinbaus und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro. Bei Wohngebäuden können für Einzelmaßnahmen für Heizungstechnik höchstens folgende Beträge förderfähiger Kosten berücksichtigt werden:

  • 30.000 Euro für die erste Wohnung
  • je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohnung
  • je 8.000 Euro ab der siebten Wohnung

Bei Nichtwohngebäuden gelten folgende Höchstbeträge förderfähiger Kosten:

  • 30.000 Euro bei einer beheizten Fläche (NGF) von bis zu 150 m²
  • 200 Euro pro m² bei einer NGF von über 150 bis 400 m²
  • 80.000 Euro plus 120 Euro pro m² NGF über 400 m²
  • 152.000 Euro plus 80 Euro pro m² NGF über 1.000 m²

Sämtliche Beträge gelten jeweils inkl. MwSt. Dies gilt auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.

Steuerförderung

Statt einer direkten Förderung können selbstnutzende Eigentümer auch einen Steuernachlass von 20 Prozent der förderfähigen Kosten nutzen. Dieser wird über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen. Der Antrag erfolgt im Jahr nach der Bezahlung der neuen Holzheizung – einfach mit der Steuererklärung für das Vorjahr.

 

KfW-Förderung Effizienzhäuser/Effizienzgebäude

Holzzentralheizungen und wasserführende Pelletkaminöfen können auch gefördert werden, wenn sie bei der energetischen Gebäudemodernisierung von Bestandsgebäuden in ein sog. Effizienzhaus (Wohngebäude) bzw. ein Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude) eingebaut werden. Für neue Gebäude kann kein Förderantrag für einen Förderkredit mehr gestellt werden, wenn der Neubau über eine Holzfeuerungsanlage verfügt. Dies gilt nicht nur für Zentralheizungen, sondern auch für Pelletkaminöfen.

 

Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft

Über die Bundesförderung „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ werden im Modul 2 Holzkessel gefördert, die mehr als 50 Prozent Prozesswärme erzeugen:

  • Entweder mit einem zinsvergünstigten Förderkredit mit Tilgungszuschüssen über das KfW-Programm 295,
  • oder mit direkten Investitionszuschüssen in gleicher Höhe über das BAFA.

Förderfähig sind alle Arten von Holzkesseln, die auch in der BEG EM förderfähig sind, aber auch luft- oder dampfführende Holzkessel und Holz-KWK-Anlagen.

Zum Flyer „Förderung von Prozesswärme“

 

Kombination mit Landes- und Kommunalförderungen

Es ist zulässig, ergänzend zur BEG-EM Förderprogramme von Ländern oder Kommunen zu nutzen. Dabei wird der Gesamtfördersatz bei 60 Prozent gedeckelt (nur bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent).

 

Förderprogramme der Bundesländer

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